Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Urlaubsgewährung
Die "Urlaubsgewährung" wirft oftmals erhebliche Probleme auf, was unangenehme Folgen haben kann, wenn zum Beispiel der Urlaub mit dem Partner und / oder den Kindern bereits geplant ist, diese sich hierauf eingestellt haben oder womöglich bereits eine Reise gebucht worden ist.
Im Einzelnen kann Streit darüber entstehen, wann der Urlaub gewährt werden kann, ob eine bestimmte zusammenhängende Zeitspanne gewährt werden muss bzw. wie lange diese ist und was bei betrieblichen Engpässen und Notlagen geschieht.
Seltener sind die Modalitäten der Urlaubsgenehmigung streitig, also z.B. die Frage, ob der Urlaub bereits gewährt worden ist oder nicht bzw. was passiert, wenn mehrere Kollegen gleichzeitig Urlaub haben möchten, aber nicht alle gleichzeitig gehen können.
Beim Thema "Urlaubsgewährung" berät Sie ein zugelassener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline in den allermeisten Fällen binnen weniger Minuten abschließend am Telefon; in komplexeren Fällen zeigt er Ihnen das weitere Vorgehen in Ihrem Fall auf und hilft Ihnen damit, rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Stand: 30.11.2011
Geteilter Jahresurlaub Nürnberg (D-AH) - Der gesetzliche Jahresurlaub ist möglichst zusammenhängend zu gewähren - allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer das auch so wünscht. Beantragt er dagegen immer wieder nur einzelne oder wenige freie Tage und ...weiter lesen