Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Urlaubsgeldanspruch
Urlaubsgeld stellt ein zusätzliches Entgelt dar, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer bzw. der Dienstherr an seinen Beamten zahlt. Es wird zumeist mit dem Junigehalt ausgezahlt und soll ein Zuschuss zu den meist im Sommer anfallenden urlaubsbedingten Sonderaufwendungen des Beschäftigten sein. Das Urlaubsgeld in diesem Sinne ist zu unterscheiden vom Urlaubsentgelt nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dies ist lediglich die Weiterzahlung des gewohnten Lohnes während der Dauer des Urlaubs. Das Urlaubsgeld ist dagegen eine reine Zusatzleistung des Arbeitgebers. Es handelt sich um eine Gratifikation und folgt daher grundsätzlich den allgemeinen Regeln des Rechts der Sonderzuwendungen. In Deutschland besteht daher nur ein Rechtsanspruch auf Urlaubsgeld, wenn dies in Tarifverträgen festgeschrieben ist.
Wenn Sie Fragen zum Urlaubsgeldanspruch haben, stehen ihnen bei der Deutschen Anwaltshotline spezialisierte Anwälte zur Verfügung. Bitte halten Sie für ein Telefonat ihren Arbeitsvertrag bereit.
Stand: 16.08.2010