Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Urlaubsgeld Azubi
Häufig hören wir Fragen zum Urlaubsgeld für Azubis. Auch den Auszubildenden kann Urlaubsgeld zustehen, sofern eine entsprechende individualvertragliche oder tarifvertragliche Regelung besteht. Häufig ergibt sich auch aus dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung ein entsprechender Anspruch. Ob der Anspruch auf Urlaubsgeld besteht muss anhand der Vertragsunterlagen geprüft werden. Normalerweise bemisst sich das Urlaubsentgelt dann nach der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung, die der Auszubildende in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Zur Vergütung gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
Bei Fragen zum Urlaubsgeld für Auszubildene können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben. Stand: 26.01.2012