Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Urlaubsbeantragung
Der Urlaub muß von dem Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber beantragt werden. Der Arbeitnehmer darf seinen Urlaub nicht einfach "nehmen", sondern muß ihn beantragen und er muß ihm von dem Arbeitgeber genehmigt werden. Wann dies erfolgen muß, hängt vom Einzelfall ab.
Die Urlaubsbeantragung - häufiger Anlass für Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ist der Urlaub wirksam genehmigt worden? Kann der Arbeitgeber noch widerrufen? Kann mein Arbeitgeber mich aus dem Urlaub zurückholen? Grundsätzlich gilt: ist ein Urlaub einmal vom Arbeitgeber genehmigt worden, so kann er diese Genehmigung nicht einfach widerrufen. Im Einzelfall kann dennoch etwas anderes gelten, so wenn tatsächlich dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen. Schwierig wird es auch dann, wenn der Urlaub nur mündlich genehmigt wurde, auch wenn dies betriebsüblich ist. Deshalb Achtung! Diesen Stolperstein möglichst schon vermeiden und den beantragten Urlaub immer schriftlich genehmigen lassen, bzw. genehmigen. Problematisch wird es auch dann, wenn der Arbeitgeber kurz vor dem (gebuchten) Urlaub widerruft. Dann stellt sich die Frage: einfach fahren? Was ist mit den Rücktrittskosten? Kann der Arbeitgeber in diesem Fall kündigen? Diese und alle anderen Fragen rund um das Thema Urlaub, beantwortet Ihnen schnell und zuverlässig einer unserer erfahrenen Anwälte. Stand: 16.08.2010