Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Urlaub Weihnachten
Grundsätzlich gilt, das Heiligabend (24. Dezember) kein gesetzlicher Feiertag ist. Es handelt sich dabei um einen ganz gewöhnlichen Arbeitstag, wenn er nicht zufällig auf einen Sonntag fällt. Ein Arbeitgeber kann also verlangen, dass seine Arbeitnehmer an diesem Tage auch normal ihrer Arbeit nachgehen. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der an diesem Tag frei haben möchte dafür einen Urlaubstag verwenden muss. Da sich die Tradition mittlerweile dahin gewandelt hat, dass die Festlichkeiten am Heiligabend beginnen, sehen einige Tarifverträge zumindest die Reduzierung der Arbeitszeit an diesem Tag vor.
Natürlich ist es auch möglich, durch individuelle Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen andere Regelungen hinsichtlich der Arbeit an Heiligabend, meistens auch an Silvester, zu treffen. Etwas anders kann auch dann gelten, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg an diesem Tag zum Beispiel nur halbtags gearbeitet wird. Näheres wissen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline. Stand: 20.09.2010