Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unionsbürger
Unionsbürger sind Freizügigkeitsberechtigte Bürger aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie dürfen nur dann aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn die Ausländerbehörde eine individuelle Ermessensentscheidung getroffen hat. Zwingende Ausweisungen und Regelausweisungen, wie sie § 47 des Ausländergesetzes bei schweren Straftaten vorsieht, dürfen gegen EU-Bürger nicht verfügt werden.
Unionsbürger genießen die Arbeitnehmerfreizügigkeit gem. Art. 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEuV). Sie gewährt jedem Arbeitnehmer mit Unionsbürgerschaft ein Recht auf Inländergleichbehandlung im Arbeitsleben sowie spezielle Mobilitätsrechte. Arbeitnehmer im europäischen Sinne ist, wer auf bestimmte Zeit für einen anderen weisungsgebundene Leistungen erbringt und hierfür eine Gegenleistung (Vergütung) erhält. Nach der weiten Auslegung des EuGH werden auch alle Personen umfasst, die sich in einer Berufsausbildung befinden, sowie Studenten.
Unionsbürger genießen das Recht auf Mobilität und besitzen die Niederlassungsfreiheit.
Weitere Fragen zur Unionsbürgerschaft beantworten Ihnen unsere kompetenten Kooperationsanwältinnen und -anwälte aus dem Arbeits- und Ausländerrecht.
Stand: 22.09.2011