Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Umzugskosten
Umzugskosten können unter bestimmten Voraussetzungen vergütet werden. Das ist für Beamte, Richter und Soldaten im Bundesumzugskostengesetz gesetzlich verankert. Auch Angestellte können die Umzugskosten von ihren Arbeitgebern erstattet bekommen. Das beruht jedoch in der Regel auf einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers oder auf entsprechenden Regelungen in Tarifverträgen, für neu einzustellende Mitarbeiter, die wegen einer größeren räumlichen Entfernung des neuen Arbeitsplatzes von ihrem bisherigen Arbeitsplatz umziehen müssen. Ebenso können die Agenturen für Arbeit im Rahmen einer Mobilitätshilfe gemäß den §§ 53, 54 des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden eine Umzugskostenbeihilfe gewähren, wenn ein Umzug für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit notwendig ist. Unter die Umzugskostenbeihilfe fallen die Kosten für das Befördern des Umzugsguts nach dem Bundesumzugskostengesetz von der bisherigen zur neuen Wohnung.
Ob die Voraussetzungen für eine Übernahme von Umzugskosten erfüllt sind, ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Ein in diesem Bereich erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen innerhalb weniger Minuten sofort beratend zur Seite stehen und Ihnen erläutern, ob in Ihrem Falle die Möglichkeit besteht, Umzugskosten erstattet zu bekommen.
Stand: 28.06.2010
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