Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Überstundenvergütung
Überstunden sind Stunden, die ein Arbeitnehmer über seine vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinaus leistet. Grundsätzlich braucht der Arbeitnehmer keine Überstunden zu leisten, es sei denn, dies ist einzel- oder tarifvertraglich ausdrücklich festgelegt worden oder betriebliche Umstände berechtigten den Arbeitgeber ausnahmsweise, von seinen Mitarbeitern die Erbringung von Überstunde zu fordern. Eine willkürliche Festlegung von Überstunden ist nicht gestattet. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, Überstunden erbringen zu dürfen.
Zu unterscheiden ist die Verpflichtung zur Erbringung von Überstunden und die Frage der Vergütung der Überstunden. In der Regel werden Überstunden vergütet. Ein Rechtsgrundsatz dahin gehend besteht allerdings nicht, da der Arbeitnehmer auch ein Freizeitausgleich verlangen kann.
Die konkreten Einzelprobleme sind vielfältig, da die Arbeitgeber sich gerade im Bereich Überstunden oft in einem rechtlich "Graubereich" bewegen. Unsere Anwälte des Fachbereichs Arbeitsrecht beraten Sie sofort telefonisch in allen Ihren persönlichen Fragen, damit Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Stand: 05.08.2011