Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Überstunden
Sehr häufig hören wir von Arbeitnehmern Fragen zu Überstunden und Mehrarbeit. Überstunden sind Stunden, die ein Arbeitnehmer über seine vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinaus leistet. Grundsätzlich braucht der Arbeitnehmer keine Überstunden zu leisten, es sei denn, dies ist einzel- oder tarifvertraglich ausdrücklich festgelegt worden oder betriebliche Umstände berechtigten den Arbeitgeber ausnahmsweise, von seinen Mitarbeitern die Erbringung von Überstunde zu fordern. Eine willkürliche Festlegung von Überstunden ist nicht zulässig. In Einzelfällen kann der Arbeitgeber jedoch Mehrarbeit unter Beachtung der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes anordnen. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, Überstunden erbringen zu dürfen.
Zu unterscheiden ist die Verpflichtung zur Erbringung von Überstunden und die Frage der Vergütung der Überstunden. In der Regel sind Überstunden zu vergüten. Eine gesetzliche Regelung hierzu besteht jedoch nicht. Die Arbeitsvertragsparteien können auch vereinbaren, für die Mehrarbeit Freizeitausgleich zu gewähren. Anders ist dies für Ausbildungsverhältnisse; hier müssen Überstunden gem. § 10 III BbiG (Berufsbildungsgesetz) besonders vergütet, bzw. durch Freizeit ausgeglichen werden.
Bei Fragen zu Überstunden können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Aufzeichnungen vorliegen haben. Stand: 02.02.2012
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