Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Überstunde
Überstunden (auch Mehrarbeit oder Überarbeit genannt) liegen dann vor, wenn der Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet. Als Vergleichsmaßstab dienen die in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag auf Tag/Woche/Monat oder Jahr verteilte regelmäßige Arbeitszeit. Tarifverträge verstehen die Überschreitung der tariflichen Arbeitszeit als Überstunden. Meist enthalten Tarifverträge Regelungen über die Vergütung der Mehrarbeit. Eine derartige Regelung ist im Arbeitszeitgesetz jedoch nicht vorhanden, denn nach dem Arbeitszeitgesetz sollen Überstunden mit Freizeit ausgeglichen werden und nicht durch Abgeltung.
Zeitliche Einschränkungen der Arbeitszeit unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes, wie etwa im Jugendarbeitsschutzgesetz oder im Mutterschutzgesetz oder für Schwerbehinderte werden als Mehrarbeit bezeichnet. Probleme ergeben sich meist dann, wenn Mitarbeiter mit Überstunden überhäuft werden.
Weitere Fragen zum Vorgehen bei und mit Überstunden beantworten Ihnen unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Kooperationsanwälte. Stand: 30.11.2011