Ziel des TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) ist es, Teilzeitarbeit zu fördern. Darüberhinaus regelt das TzBfG die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge.
Das TzBfG beinhaltet beispielsweise das Verbot, einen Arbeitgeber wegen dessen Weigerung, in ein Teilzeit- bzw. Vollzeitarbeitsverhältnis zu wechseln oder zu kündigen. Weiter regelt das TzBfG, welche sachlichen Gründe die Befristung eines Arbeitsverhältnis rechtfertigen können.
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Stand: 05.07.2010