Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Trauerfall
Kommt es zu einem Todesfall innerhalb der Familie oder Bekanntenkreis spricht man von einem Trauerfall. Das Arbeitsrecht sieht in diesem Fall vor, dass dem Arbeitnehmer in dessen Familie sich ein solcher Trauerfall ereignet, grundsätzlich sofort Urlaub zu gewähren ist, wenn nicht dringende betriebliche Erfordernisse, diesem Urlaubsanspruch entgegenstehen. Auch Sozialhilfeempfänger, in deren Familienkreis sich ein Trauerfall ereignet, haben unter Umständen die Möglichkeit eine besondere Hilfe für die Bewältigung des Trauerfalls zu erhalten.
Weitere rechtliche Fragen hierzu beantworten Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 05.07.2010