Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Teilzeitverträge
Viele Arbeitnehmer stehen vor der Entscheidung, ob Sie Ihr Arbeitsverhältnis auf Teilzeit umstellen sollten.
Seit 2001 ist das neue Teilzeitgesetz in Kraft getreten. Arbeitnehmer haben hierbei die Möglichkeit nicht mehr in Vollzeit, sondern in Teilzeit zu arbeiten. Dazu müssen aber unterschiedliche Voraussetzungen für das Zustandekommen eines solchen Vertrages vorliegen. Die Umwandlung muss dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt werden. Der Vertrag erlangt nur seine Gültigkeit, wenn nicht betriebliche Interessen entgegenstehen. Welche Interessen das genau sein können, kommt auf den Einzelfall an. Ansprüche auf bezahlten Urlaub, Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung bei Krankheit bestehen weiter. Regelungen zum Teilzeitvertrag finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 10.06.2011