Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Teilzeitgesetz
Viele Arbeitnehmer stehen vor der Entscheidung, ob Sie Ihr Arbeitsverhältnis auf Teilzeit umstellen sollten. Das "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)", dass seit 2001 in Deutschland in Kraft ist, eröffnet hier Perspektiven. Eine Entscheidung für Teilzeitarbeit hat aber natürlich auch rechtliche Folgen. Nach dem TzBfG haben Arbeitnehmer ein individuelles Recht auf Teilzeitarbeit, wenn in ihrem Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte angestellt sind. Kleine Betriebe sind von dieser Regelung ausgenommen. Um seine Arbeitszeit zu verringern, muss man mindestens ein halbes Jahr dem Betrieb angehören und seinen Wunsch mindestens drei Monate im Voraus anmelden. Eine Ablehnung dieses Wunsches durch den Arbeitgeber darf nur dann erfolgen, wenn bestimmte betriebliche Gründe entgegenstehen. Diese müssen dem Arbeitnehmer mindestens einen Monat vor seinem gewünschten Termin mitgeteilt werden.
Bei Fragen zum Thema Teilzeit- und Befristungsgesetz können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben. Stand: 17.11.2011