Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Teilzeitbeschäftigte
Die besonderen Regelungen für Teilzeitbeschäftigte finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Teilzeitbeschäftigt ist gemäß § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilzeitbeschäftigung, also auf Verringerung seiner Arbeitszeit nach § 8 TzBfG).
Im Übrigen gelten für Teilzeitbeschäftigte dieselben arbeitsrechtlichen Regelungen wie für Vollzeitbeschäftigte. Sie haben ebenso Kündigungsschutz, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz etc. Der Mindesturlaub richtet sich ebenfalls wie bei Vollzeitbeschäftigten nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Sofern der Teilzeitbeschäftigte nicht an jedem Werktag seine Arbeitsleistung erbringen muss, ist jedoch die Anzahl der Urlaubstage entsprechend der Anzahl der Arbeitstage zu berechnen.
Zu allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Thema Teilzeitbeschäftigung und den rechtlichen Besonderheiten stehen Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline im Rahmen einer telefonischen Beratung oder per E-Mail gerne zur Verfügung. Stand: 14.06.2010