Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Teilzeitanspruch
Eine häufige Entscheidungsfrage gerade für Frauen nach einer Entbindung ist, ob sie ihr Arbeitsverhältnis auf Teilzeit umstellen sollen. Jeder Arbeitnehmer hat darauf einen Anspruch in Teilzeit zu arbeiten. Dies gilt nicht nur für Vollzeitbeschäftigte sondernn auch Beschäftigte die schon in Teilzeit tätig sind. Die Vorausetzung dafür sind in dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Weitere Regelungen, insbesondere für Mütter, ist in dem Bundeseltern- und Elternzeitgesetz geregelt (BEEG).
Informieren Sie sich bei Anwälten unserer Hotline. Diese beraten Sie sofort und verständlich zu allen Ihren Fragen zur Teilzeit. Stand: 18.05.2011
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung auch in der Elternzeit Nürnberg (D-AH) - Kleine Brötchen backen muss eine Genossenschaft des Bäcker- und Konditorenhandwerks nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az. 9 Sa 1601/04). Die Richter verurteilten die ...weiter lesen