Durchwahl zum Thema Teilzeit und Befristungsgesetz
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Arbeitsrecht
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Teilzeit und Befristungsgesetz
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) enthält - wie schon der Name sagt - Vorschriften für die Bereiche Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen.
Die wohl wichtigsten Regelungen im Bereich der Teilzeitarbeit sind der Schutz Teilzeitbeschäftigter vor Diskriminierung und der Anspruch auf Teilzeitarbeit. Letzterer ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft und setzt insbesondere voraus, dass der Arbeitgeber eine bestimmte Mindestanzahl an Arbeitnehmern beschäftigt.
Hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverhältnissen regelt das TzBfG vor allem deren Zulässigkeit. Es unterscheidet dabei zwischen Befristungen, die durch sachlichen Grund gerechtfertigt sind, und kalendermäßigen Befristungen. In beiden Alternativen ist die Prüfung der Zulässigkeit nicht ohne Tücken. In jedem Fall muss die Befristung für ihre Wirksamkeit schriftlich vereinbart werden. Wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema einfach an die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 28.09.2011