Durchwahl zum Thema Teilzeit- und Befristungsgesetz
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Arbeitsrecht
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Teilzeit- und Befristungsgesetz
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt im deutschen Arbeitsrecht die Rechte in Teilzeitarbeitsverhältnissen, bzw. befristeten Beschäftigungen. Mit diesem Gesetz soll die Teilzeitarbeit gefördert werden und die Diskriminierung von Arbeitgebern, die in Teilzeit oder befristeten Beschäftigungsverhältnissen tätig sind verhindert werden. Das Gesetz ist in vier Abschnitten aufgeteilt. Der allgemeine Abschnitt beinhaltet die Zielsetzung dessen, Definitionen der Begriffe und die Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbote. Der zweite Abschnitt regelt die Teilzeitarbeit, d.h. den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers, unter bestimmten Umständen weniger als die Normalarbeitszeit zu arbeiten. Ferner sind darin die Mindeststandards geregelt. Im dritten Abschnitt werden die befristeten Arbeitsverträge behandelt. Im vierten Abschnitt sind als Schlussvorschriften gemeinsame Vorschriften aufgenommen, unter anderem der Umgehungsschutz.
Unsere Anwälte aus dem Arbeitsrecht stehen Ihnen bei Klärungsbedarf täglich von 8 bis 24 Uhr zur Verfügung. Wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema einfach an die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline. Stand: 18.05.2011