Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Teilzeit
Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraums unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt. Die Bedeutung der Teilzeitarbeit und der befristeten Beschäftigung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Bei weitergehenden Fragen zum Thema "Teilschicht" helfen Ihnen gerne unsere Expertinnen und Experten aus dem Arbeitsrecht. Stand: 12.07.2010