Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Tarifvertragsparteien
Gemäß § 2 Tarifvertragsgesetz (TVG) sind Tarifvertragsparteien Vereinigungen von Arbeitgebern, wie etwa Arbeitgeberverbände der verschiedenen Branchen, auch z. B. Handwerksinnungen aber auch einzelne Arbeitgeber auf der einen und Gewerkschaften auf der anderen Seite.
Auch die Beschäftigten einer Gewerkschaft können sich aufgrund des Koalitionsgrundrechts zu einer Gewerkschaft zusammenschließen, um Tarifverträge mit der als Arbeitgeber auftretenden Gewerkschaft abzuschließen (BAG 17. 2. 98 - 1 AZR 364/97). Dieses Recht der Gewerkschaften ist grundrechtlich in Art. 9 GG (Grundgesetz) als sog. Koalitionsfreiheit geschützt.
Fragen zum Thema Arbeits- und Tarifrecht kann Ihnen ein zugelassener Rechtsanwalt in den meisten Fällen in wenigen Minuten telefonisch beantworten, bei komplexeren Fällen gibt er Ihnen wichtige Informationen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung. Er berät Sie auch beim weiteren Vorgehen in Ihrem Fall. Stand: 29.10.2010
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