Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Tarifverträge
Der Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeberverband (Arbeitgeberseite) und einer Gewerkschaft (Arbeitnehmervertretung), der arbeitsrechtliche Fragen wie Arbeitsbedingungen, Vergütung, Urlaub u.ä. regelt. Über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung kann sich der Tarifvertrag auch über die Vertragsbeteiligten hinaus auf eigentlich nicht tarifgebundene Unternehmen und Arbeitnehmer erstrecken.
Ob im Einzelfall Tarifbindung besteht - für das Unternehmen oder den Arbeitnehmer - ist wegen der weitreichenden Folgen genau zu prüfen. Häufig ergeben sich auch Fragen zu den einzelnen Regelungen eines Tarifvertrages und deren Auswirkungen. Diese lassen sich jedoch meist in einem kurzen Gespräch von unseren Spezialisten sofort per Telefon klären.
Tarifverträge sind Verträge zwischen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien regeln und zusätzlich Rechtsnormen über den Inhalt, den Abschluss sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen enthalten. Diese Verträge gelten nur zwischen den einzelnen Mitgliedern der Tarifvertragsparteien. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales kann aber nach § 5 Tarifvertragsgesetz derartige Verträge für allgemeinverbindlich erklären. Die Tarifverträge sind Ausdruck der Tarifautonomie, also des Rechts der Tarifpartner, unabhängig von staatlichen Reglementierungen Tarifverträge frei auszuhandeln, abzuschließen und wieder zu beenden.