Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Tarifgruppe
In einem Entgelttarifvertrag sind in der Regel verschiedene Tarifgruppen mit unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmalen wie z.B. Arbeitsleistung, Qualifikation und sonstigen Merkmalen definiert. Diesen Tarifgruppen werden bestimmte Entgelthöhen pro Zeitabschnitt (Stundenlöhne, Monatsgehälter) zugeordnet. Dabei ist oft problematisch, in welche Tarifgruppe ein Arbeitnehmer fällt.
Wird ein Arbeitnehmer, für den der Entgelttarifvertrag gilt, in eine bestimmte Tarifgruppe eingestuft, hat er einen Anspruch auf Tarifentgelt in der jeweils definierten Höhe. Voraussetzung hierfür ist in der Regel, dass die Tätigkeitsmerkmale der Tarifgruppe bezüglich der Tätigkeit des Arbeitnehmers tatsächlich erfüllt sind. Die Tarifgruppe, in die ein Arbeitnehmer eingruppiert wird, sollte sich dabei bestenfalls aus dem Arbeitsvertrag ergeben.
Bei Fragen rund um den Tarifvertrag und speziell der Eingruppierung in eine Tarifgruppe helfen Ihnen gerne die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline telefonisch oder per E-Mail-Beratung gerne weiter.