Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Stundenlohn
Der Lohn ist die Vergütung, die der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses für geleistete Arbeit vom Arbeitgeber erhält (Bruttolohn). Nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge verbleibt der Nettolohn. Wenn der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag bestimmte Stundenzahl an Leistung erbringen muss, erhält er einen bestimmten Stundenlohn, der im Vertrag oder im Tarifvertrag festgelegt ist. Zum Lohn gehören z. B. auch vermögenswirksame Leistungen und Gratifikationen. Bei der Entlohnung darf ein Arbeitnehmer wegen seines Geschlechts nicht benachteiligt werden. Besteht ein Betriebsrat, so hat er ein Mitbestimmungsrecht bei der Lohngestaltung, sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht.
Fragen ergeben sich häufig bezüglich der Lohnfortzahlung (im eigenen Krankheitsfall oder wenn ein Kind erkrankt), bezüglich der (häufig nicht vertraglich geregelten) Überstundenvergütung sowie bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Zahlung / Rückzahlung von Weihnachtsgeld? Anspruch auf das 13. Gehalt? Urlaubsentgelt?).
Aber auch Fragen zu alternativen - steuerfreien und/oder sozialversicherungsfreien - Lohnbausteinen, die für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber interessant sind, sind oft Thema unserer Beratung.
Meist lassen sich diese Fragen im Rahmen eines kurzen Telefonats mit unseren Anwälten klären.