Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Stücklohn
Der Stücklohn ist eine Form des Akkordlohns, der wiederum einen Unterfall des Leistungslohns darstellt. Es wird generell unterschieden zwischen Zeitlohn und Leistungslohn. Der Zeitlohn ist die am häufigsten verwendete Vergütungsart. Er wird in der Regel als monatliche Vergütung gewährt und ist unabhängig von der innerhalb dieses Zeitraumes erbrachten Quantität oder Qualität der Arbeit. Der Leistungslohn wird üblicherweise in der Form des Akkord- oder oder Prämienlohns gezahlt. Bezugsgröße bei dem Akkordlohn ist die geleistete Arbeitsmenge, beispielsweise bei dem Stücklohn die Zahl bearbeiteter oder verarbeiteter Gegenstände, bei dem Flächen- oder Maßakkord das Ausmaß bearbeiteter Flächen oder Gegenstände.
Bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Stücklohn oder allgemein zu Vergütungsmodellen stehen Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Stand: 31.05.2010