Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Studenten
Studenten genießen insbesondere im Sozialversicherungsrecht, zum Teil auch im Steuerrecht eine Vielzahl von Erleichterungen bzw. Befreiungen.
So ist es immatrikulierten Studenten vielfach möglich, auch über die Minijobgrenze von derzeit 400 EUR hinaus kranken-, pflege und arbeitslosenversicherungsfrei zu bleiben. Voraussetzung hierfür ist, dass das Studium im Vordergrund steht, was dann angenommen wird, wenn regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche bzw. 26 Arbeitswochen im Jahr gejobbt wird. Interessant hierbei ist, dass Arbeitszeiten außerhalb der Vorlesungszeiten wie beispielsweise am Wochenende oder in den Semesterferien hierbei nicht dazu gezählt werden.
Eine weitere interessante Variante der Beschäftigung eines Studenten besteht in der sog. kurzfristigen Beschäftigung. Diese liegt vor, wenn die Tätigkeit im Voraus auf maximal 50 Tage oder auf 2 Monate im Jahr befristet wurde. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen sind zwar möglich. Die Zeitgrenzen von 50 Tagen bzw. 2 Monaten im Jahr gelten aber für alle Beschäftigungen insgesamt.
Das Modell der kurzfristigen Beschäftigung ist insbesondere deshalb interessant, weil die kurzfristige Beschäftigung vollkommen sozialversicherungsfrei bleibt.
Welches Modell in Ihrem Fall am günstigsten ist, erläutern Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 30.11.2010
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(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
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