Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Struktursozialplan
Ein Sozialplan ist eine betriebsverfassungsrechtliche Einigung zwischen Unternehmer und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung entstehen. Als Betriebsänderungen gelten: Einschränkung, Stilllegung, Verlegung des Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile, Zusammenschluss mit anderen Betrieben, grundlegende Änderung von Betriebsorganisation, -zweck, -anlagen oder die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren. Während beim Interessenausgleich die unternehmerische Entscheidung als solche im Vordergrund steht, also ob , wann und wie die Betriebsänderung erfolgen soll, so sollen mit dem Sozialplan die Auswirkungen dieser Maßnahmen für die Arbeitnehmer sozialverträglich gestaltet werden. Ein Sozialplan kann verschiedene Inhalte haben, so kann z. B. ein reiner Abfindungssozialplan, ein Struktur- oder ein Transfersozialplan, aber auch eine Mischung beschlossen werden.
Ein im Rechtsgebiet des Arbeitsrechtes erfahrener Anwalt kann i. d. Regel innerhalb weniger Minuten offene Fragen zu den einzelnen Möglichkeiten klären und auf Wunsch auch Rechtsrat zum weiteren Vorgehen erteilen. Stand: 21.10.2011