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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Stets einwandfrei

"Stets einwandfrei" ist eine Formulierung, die häufig in der Zeugnissprache verwendet wird.

Grundsätzlich besteht nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses, § 630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Die Zeugnissprache enthält viele verschiedene Formulierungen, die auf einem durch regelmäßigen Gebrauch und die Rechtsprechung etablierten Bewertungssystem basieren. Die Formulierung "stets einwandfrei" wird hierbei häufig bei der Bewertung des Verhaltens herangezogen und meint eine Benotung mit der Note sehr gut. Die Beschreibung des Verhaltens lediglich mit "einwandfrei" meint die Note Gut. Die Bezeichnung des Verhaltens etwa mit "gesellig" und/oder "einfühlsam" ist für den Arbeitnehmer jedoch in der Regel negativ behaftet, da "gesellig" in der Regel auf Alkoholprobleme des Arbeitnehmers aufmerksam machen will und "einfühlsam" auf sexuelle Kontaktsuche am Arbeitsplatz hinweisen soll.

Bei der Zeugnisformulierung kommt es auf Einzelheiten an, bei welcher unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte gerne behilflich sind bzw. auch gerne Einzelfragen zum Thema Arbeitszeugnis beantworten.

Stand: 31.05.2010

   
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