Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Spesenanspruch
Spesen sind im Arbeitsrecht Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Durchführung seiner Arbeit, beispielsweise Fahrtkosten. Soweit nichts anderes geregelt ist, wird der Anspruch auf Spesenerstattung entsprechend dem Auftragsrecht, § 670 BGB, beurteilt. In der Regel gibt es besondere betriebliche Regelungen oder die Erstattung von Spesen ist im Tarifvertrag geregelt.
Der Anspruch auf Spesen kann bei Krankheit und anderweitiger Arbeitsverhinderung entfallen. Details erfahren Sie von den Experten der Deutschen Anwaltshotline - telefonisch oder per E-Mail.
Stand: 28.09.2011