Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sozialversicherung
Eine Sozialversicherung ist ein öffentliches oder halböffentliches System der Pflichtversicherung. Man spricht daher von der gesetzlichen Sozialversicherung. Das System wird auch soziales Netz genannt, da es Schutz vor Notlagen bietet. Die Leistungen der Sozialversicherungen werden in erster Linie nicht durch Steuern, sondern durch Beiträge zum jeweiligen Versicherungsträger finanziert. Zweck der Sozialversicherung ist es, Personen eine Versicherung zu ermöglichen, die bei privaten Versicherungen nicht oder nur zu sehr hohen Tarifen aufgenommen würden. Es besteht eine Versicherungspflicht. Die Beiträge werden nach den Bruttolöhnen - und Gehältern berechnet. Die Versicherungen werden durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge, je nach Sparte zu unterschiedlichen Teilen finanziert. Die Beiträge werden für beide Seiten durch den Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt.
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Stand: 26.04.2010
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