Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sozialversicherung
Eine Sozialversicherung ist ein öffentliches oder halböffentliches System der Pflichtversicherung. Man spricht daher von der gesetzlichen Sozialversicherung. Das System wird auch soziales Netz genannt, da es Schutz vor Notlagen bietet. Allgemein versteht man hierunter die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
Die Leistungen der Sozialversicherungen werden weniger durch Steuern, als durch Beiträge zum jeweiligen Versicherungsträger finanziert. Die Sozialversicherung soll Personen eine Versicherung ermöglichen, die bei privaten Versicherungen nicht oder nur zu sehr hohen Tarifen aufgenommen würden. Es besteht eine Versicherungspflicht. Die Beiträge werden nach den Bruttolöhnen - und Gehältern berechnet. Die Versicherungen werden durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge, je nach Sparte zu unterschiedlichen Teilen finanziert. Die Beiträge werden sowohl für für beide Seiten durch den Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt.
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