Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Silvester
Silvester gehört ebenso wie der Heiligabend nicht zu den gesetzlichen Feiertagen. Daher gilt für die Arbeitnehmer grundsätzlich eine Arbeitspflicht, so dass ein ganzer Urlaubstag genommen werden muss, falls man frei haben möchte. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen, die in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt sind oder sich aus einer so genannten "betrieblichen Übung" ergeben. Aus diesen Regelungen ergibt sich im Zweifel auch, ob ein ganzer oder nur ein halber Tag Urlaub genommen werden muss. Sollten sämtliche Arbeitnehmer in einem Betrieb an Silvester einen halben Tag frei bekommen, so ist Arbeitnehmern, die den ganzen Tag frei nehmen, nur ein halber Urlaubstag anzurechnen.
Da die Situation letztendlich im Einzelfall sehr unterschiedlich ist, sollten Sie sich im Zweifel von einem Spezialisten beraten lassen. Unsere Anwälte sind dafür die richtigen Ansprechpartner - telefonisch oder per E-Mail kann Ihre Frage rasch beantwortet werden. Stand: 10.02.2011