Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Selbstbehalt
Der Begriff Selbstbehalt oder Selbstbeteiligung kommt aus dem Versicherungsbereich, insbesondere aus der Krankenversicherung und Kfz-Versicherung aber auch aus der Rechtsschutzversicherung. Der Selbstbehalt bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei Vorliegen des Versicherungsfalls und der damit verbundenen Leistungspflicht seiner Versicherung einen gewissen Anteil selbst tragen muss. Der Selbstbehaltsanteil wird dann von dem von der Versicherung zu tragenden Gesamtbetrag abgezogen. Im Falle der Rechtsschutzversicherung kann dies gerade bei kleineren Rechtssachen (Erstberatung, außergerichtliches Anwaltsschreiben bei geringem Streitwert) dazu führen, dass der Rechtsschutzversicherte die gesamten Kosten seines Rechtsanwaltes tragen muss. Die Höhe des Selbstbehaltes ist dem jeweiligen Versicherungsvertrag zu entnehmen.
Unsere Anwälte beantworten alle Ihre Fragen zur Entwicklung der Gesetzeslage und zur konkreten Auswirkung des Selbstbehalts auf Ihren Einzelfall. Dafür stehen Ihnen zum Thema Selbstbehalt Spezialisten der Bereiche Arbeitsrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht zur Verfügung. Vor einem Telefonat sollte der Versicherungsvertrag und andere relevante Unterlagen für Rückfragen bereit gehalten werden. Stand: 31.05.2010
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