Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Selbständigkeit
Der Begriff Selbständigkeit steht im Zusammenhang mit verschiedenen Rechtsgebieten, zum Beispiel mit dem Arbeitsrecht.
Die individuellen Fragen und Probleme unterscheiden sich daher sehr stark, so dass allgemeingültige Aussagen wenig hilfreich für den Ratsuchenden sind.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Bitte wählen Sie aus den nachstehenden Rechtsgebieten das Gebiet aus, unter das Ihre Frage fällt. Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt.
Twittern Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind steuerrechtlich alle freiberuflichen Tätigkeiten. Hierzu zählen selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische Tätigkeiten, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, beratenden Betriebswirte, Journalisten, Krankengymnasten, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe.
Die Einkünfte aus dieser nichtgewerblichen Tätigkeit unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Im Gegensatz dazu unterliegen alle Einkünfte aus sonstigen selbständigen gewerblichen Unternehmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer.
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