Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Selbständiger Der Begriff "Selbständiger" bzw. des Selbständigen definiert sich in Abgrenzung zum Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer leistet fremdbestimmte, weisungsabhängige Arbeit und ist in eine fremde Arbeitsorganisation eingebuden. Der Selbständige ist dagegen persönlich unabhängig und weisungsfrei hinsichtlich der eigenen Arbeitskraft und Arbeitsorganisation. Der Selbständige trägt das eigene Unternehmerrisiko.
Die Abgrenzung zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern erlangt zunehmend Bedeutung vor dem Hintergrund der sog. Scheinselbständigkeit. Hier sollen häufig durch die fehlerhafte Einordnung eines Arbeitnehmers als Selbstständiger, häufig als freiberuflicher Mitarbeiter, arbeitsrechtliche Schutzvorschriften, Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer umgangen werden.
Da die Abgrenzung häufig schwierig ist, ist die Beratung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt meist unumgänglich.
Die Rechtsbeziehungen des Selbständigen zu seinen Vertragspartnern richten sich nach vertraglichen und gesetzlichen Regelungen. Je nach dem, in welcher Branche der Selbständige tätig ist, empfiehlt sich regelmäßig vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit überhaupt, aber auch vor bedeutenden Geschäftsabschlüssen, den Rat der/s versierten Fachanwältin/-anwalts einzuholen. Diese Investition lohnt sich auf jeden Fall, da so häufig später kostenintensive Streitigkeiten vermieden werden können.
Auch ein Anruf bei unseren Kooperationsanwälten von der Deutschen Anwaltshotline kann dazu beitragen, sich hier einen ersten Überblick zu verschaffen! Stand: 06.03.2012
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