Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schwerbeschädigung
Menschen sind schwerbeschädigt bzw. schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn die genannten Beeinträchtigungen zu erwarten ist. Schwerbehindert ist ein Mensch, bei welchem ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde. Einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden kann ein Behinderter unter bestimmten Voraussetzungen, wenn er wenigstens einen Grad der Behinderung von 30 aufweisen kann. Zuständig für den Gleichstellungsantrag ist die Bundesagentur für Arbeit, für die Feststellung des Grades der Behinderung das Versorgungsamt bei Ihnen vor Ort.
Einzelheiten hierzu erläutern Ihnen gerne unsere auf Sozialrecht bzw. hinsichtlich der Schwerbehinderung am Arbeitsplatz auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte.