Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Schwangerschaftsschutz

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Schwangerschaftsschutz
(Arbeitsrecht)
0900-1 875 008-584
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Arbeitsrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schwangerschaftsschutz

Nach dem Mutterschutzgesetz besteht für Schwangere ein besonderer Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz für eine schwangere Arbeitnehmerin beginnt mit dem Beginn der Schwangerschaft. Solange die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft dem Arbeitgeber aber nicht angezeigt hat, kann sie sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Der Arbeitgeber ist also nur dann an das Kündigungsverbot gebunden, wenn er von der Schwangerschaft weiß.

Der Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft. Er dauert darüber hinaus bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt des Kindes an. Dieser Kündigungsschutz nach der Geburt besteht unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerin nach Ablauf der Mutterschutzfristen wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren oder Elternzeit in Anspruch nehmen will.

Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis hat, kann er keine Kündigung mehr aussprechen. Kündigt der Arbeitgeber trotz Kenntnis von der Schwangerschaft, ist die Kündigung unwirksam. Kündigt der Arbeitgeber, weil er von der Schwangerschaft nichts weiß, und teilt die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kündigung ihre Schwangerschaft mit, wird die bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam.

Fragen zum Thema Schwangerschaftsschutz beantworten Ihnen unsere kompetenten und erfahrenen Anwältinnen und Anwälte aus dem Arbeitsrecht.

Stand: 19.04.2010

   
Ähnliche Themen:

Anwälte Elternzeit unwirksam Kündigungsschutz Schuldnerhilfe 
Arbeitsplatz Mutterschutzfristen Insolvenzrecht Konkursmasse 
Arbeitsrecht Kündigung Arbeitgeber Tarifrecht Mutterschutzgesetz 
Zugang 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwältin
Gudrun Schackmar
Rechtsanwalt
Ralf Steinmeier
Rechtsanwältin
Petra Nieweg
Rechtsanwalt
Dirk Wöllert
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum