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Arbeitsrecht
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schwangerschaft Urlaubsanspruch
Das Mutterschutzgesetz bietet schwangeren Frauen und jungen Müttern umfassenden Schutz. Dieser wird unter anderem durch Beschäftigungsverbote und Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit gewährleistet. Für die letzten 6 Wochen vor der Entbindung besteht ein generelles Beschäftigungsverbot. Während Beschäftigungsverboten wird den Betroffenen entweder Mutterschaftsgeld bezahlt oder sie haben Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Die Abwesenheit einer Frau während des Beschäftigungsverbotes hat also auf die jedem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubstage keinen Einfluss.
Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne weiter.
Stand: 19.04.2010