Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schichtarbeit
Unter Schichtarbeit versteht man die Arbeitsverrichtung zu wechselnden Tageszeiten. Je nach Lage der einzelnen Schichten, werden diese als Früh-, Spät- oder Nachtschicht bezeichnet. Um einen Arbeitsplatz über die Dauer einer einzelnen Schicht hinaus besetzt zu halten, wechseln sich dabei mehrere Arbeitnehmer ab.
Die Schichtarbeit dient hauptsächlich der optimalen Ausnutzung teurer Maschinen. Für den Arbeitnehmer bringt Schichtarbeit zusätzliche Belastungen, z.B. durch die Anpassung der Lebensumstände an die jeweilige Schicht. Auch wenn der Arbeitnehmer dies häufig nicht wahrnimmt, zeigen Studien, dass das Abweichen vom natürlichen Lebensrhythmus auf die Dauer erhebliche körperliche Auswirkungen haben kann. Umso wichtiger ist es deshalb, dass die - unter anderem - im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Schutzvorschriften eingehalten und zum Beispiel die zulässigen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden.
Bei Fragen zur Schichtarbeit können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihren Arbeitsvertrag vorliegen haben.
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Theoretische Ausbildung vorgetäuscht - Fahrschule muss schließen Nürnberg (D-AH) - Zu locker vom Hocker: Drücken die Zöglinge einer Fahrschule zwar fleißig das Gaspedal aber kaum die Schulbank, riskiert die Ausbildungsstätte ihre Zulassung. Wegen zu lockerer Ausbildung hat jetzt das Verwaltungsgericht Arnsberg (Az. 1 K 240/05) die Schließung einer solchen Fahrschule im Hochsauerland ...weiter lesen
Nürnberg (D-AH) - Zu locker vom Hocker: Drücken die Zöglinge einer Fahrschule zwar fleißig das Gaspedal aber kaum die Schulbank, riskiert die Ausbildungsstätte ihre Zulassung. Wegen zu lockerer Ausbildung hat jetzt das Verwaltungsgericht Arnsberg (Az. 1 K 240/05) die Schließung einer solchen Fahrschule im Hochsauerland für rechtens erklärt. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotine.de) berichtet, hatte der Inhaber der Fahrschule einem durch seine Schichtarbeit verhinderten Motorrad-Schüler erlaubt, den theoretischen Fahrunterricht zu schwänzen. Damit hat der Fahrlehrer zumindest bedingt vorsätzlich seine Pflicht zur ordnungsgemäßen theoretischen Ausbildung verletzt das Urteil. Selbst bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis - wie in diesem Fall - beträgt der theoretische Mindestunterricht 6 Doppelstunden Grundunterricht und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterrichts. Aus den dem Gericht vorliegenden Arbeitszeiten des Schichtarbeiters ergab sich aber, dass er in der betreffenden Zeit nicht am gesamten theoretischen Unterricht teilnehmen konnte. Obwohl er lediglich zwei Doppelstunden absolvierte, bescheinigte der Fahrlehrer ihm alle zur Erlangung der Fahrerlaubnis vorgeschriebenen Theoriestunden. Grund genug, die Fahrschule zu schließen. Denn insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Gefahren des motorisierten Zweiradverkehrs ist für eine gröbliche Pflichtverletzung schon ein einmaliger Verstoß ausreichend, betont der Rechtsanwalt.
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