Samstagsarbeit: Gesetzliche Regelungen und Beispiele

Der Samstag ist in vielen Berufszweigen ein arbeitsfreier Tag. Umso ärgerlicher ist es deshalb, wenn Sie an diesem Wochenendtag arbeiten sollen. Wir erklären Ihnen, ob es rechtens ist, samstags arbeiten zu müssen und welche Möglichkeiten Sie haben, Samstagsarbeit abzulehnen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Ist Samstagsarbeit erlaubt?

Samstagsarbeit ist grundsätzlich und ohne besondere Einschränkung erlaubt, da das Arbeitszeitgesetz von einer 6-Tage-Arbeitswoche ausgeht und den Samstag demnach als normalen Werktag definiert. Ihr Arbeitgeber hat nach § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GeWo) das sogenannte Direktionsrecht inne. Dieses macht es ihm möglich, „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen“ zu bestimmen. Das bedeutet, er kann die Lage Ihrer Arbeitszeit einseitig per Anweisung festlegen. Lage der Arbeitszeit meint die Zeit, innerhalb der Sie Ihre vertraglich geregelte Arbeitszeit ableisten müssen – mit der Anzahl der Arbeitsstunden hat das nichts zu tun. Durch das Weisungsrecht kann Ihr Arbeitgeber also auch Samstagsarbeit anordnen, wenn er dies für nötig hält.

Ihr Chef wird durch die Formulierung „nach billigem Ermessen“ aber auch eingeschränkt: Es bedeutet, dass er Ihrepersönlichen Interessen oder Ihre familiäre Situation berücksichtigen muss und nicht einfach nach Lust und Laune über Ihre Arbeitszeit bestimmen darf.

Wann ist Samstagsarbeit nicht erlaubt?

Wenn Ihr Arbeitsvertrag die Tage, an denen Sie arbeiten müssen, explizit festlegt und der Samstag hier ausgeschlossen ist – weil Ihre Arbeitszeit an den Tagen von Montag bis Freitag erfolgen soll – kann Ihr Arbeitgeber Sie auch nicht einfach dazu auffordern. Trotz Weisungsrecht hat er nicht die Möglichkeit, Ihren Arbeitsvertrag einseitig zu ändern. In diesem Fall kann er Sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu Samstagsarbeit heranziehen – oder wenn Ihr Arbeitsvertrag durch eine Änderungskündigung dementsprechend abgeändert wird.


Frage aus unserer Online-Rechtsberatung: Samstagsarbeit ohne vertragliche Grundlage erlaubt?


Das Arbeitszeitgesetz – das den Schutz der Arbeitnehmer zum Ziel hat – sieht noch andere Situationen vor, bei denen Samstagsarbeit nicht erlaubt ist. Wenn Sie zum Beispiel an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten mussten, steht Ihnen ein Ersatzruhetag zu. Dieser kann auf einen Samstag gelegt werden, an dem Sie dann keinesfalls arbeiten dürfen (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Auch eine verlängerte Ruhezeit kann dazu führen, dass der Samstag für Sie frei sein muss.

Wie kann ich Samstagsarbeit verweigern?

Wenn der Samstag in Ihrem Arbeitsvertrag nicht explizit als Arbeitstag ausgeschlossen wurde, ist es gar nicht so einfach, Samstagsarbeit zu verweigern. Eine Möglichkeit besteht aber aus Unzumutbarkeit. Das wird in § 275 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Unzumutbar wäre Samstagsarbeit einerseits, wenn dadurch Ihre eigene Gesundheit erheblich gefährdet würde, andererseits aus familiären oder persönlichen Gründen – also wenn Sie einen schwer kranken Angehörigen versorgen müssen oder Ihr eigenes Kind betreuen.

Tipp: Gespräch mit dem Chef suchen

Ihr Arbeitgeber muss die Lage Ihrer Arbeitszeit nach „billigem Ermessen“ bestimmen. Daher sollten Sie immer zuerst das Gespräch mit Ihrem Chef suchen und ihm ehrlich darlegen, warum es für Sie nicht möglich ist, am Wochenende zu arbeiten.


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