Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ruhezeiten
In Wohnhäusern sind bestimmte Ruhezeiten einzuhalten. Diese richten sich nach der Hausordnung, oder nach diversen Gerichtsurteilen. Unberechtigtes und vermeidbares Lärmen ohne berechtigten Anlass ist immer untersagt, aber insbesondere zur Unzeit. Eine Ruhestörung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn eine erhebliche Belästigung vorliegt oder die Gesundheit eines Anderen durch den Lärm geschädigt werden kann.
Oft ergeben sich in der Praxis Konflikte im Bereich Nachbarschaft (laute Musik/Party, Instrumentenspielen, Kinderlärm, Hundegebell, Renovierung, Streit/Geschrei).
Wann Lärm eine erhebliche Belästigung darstellt, oder wann er hingenommen werden muss, und welche juristischen Maßnahmen gegen Lärmbelästigung ergriffen werden können sind die häufigsten Inhalte der Beratung unserer Anwälte.
Gerade beim Thema "Lärm" sind die einzelnen Sachverhalte höchst unterschiedlich, so dass eine kurze persönliche Beratung per Telefon durch einen Anwalt der beste Weg zur Beantwortung Ihrer Fragen ist.
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Anwohner beklagen Lärm - Bolz-Platz muss verschwinden Nürnberg (D-AH) - Einen Bolz-Platz nicht nur zu schließen, sondern gleich vom Erdboden verschwinden zu lassen, hat das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 10 A 239.05) angewiesen. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, besteht die Sport-Anlage aus einem Stahlgitterzaun, der mit einem ...weiter lesen
Gemeinsame Grabeinfassung Nürnberg (D-AH) - Wie im Leben, so auch im Tode vereint: Die Grabstätten der bei einem Verkehrsunfall gemeinsam verunglückten und in zwei nebeneinander liegenden Reihengräbern beerdigten Ehepartner dürfen eine gemeinsame Grabeinfassung erhalten. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden (Az. 1 K 1260/09).
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Nürnberg (D-AH) - Einen Bolz-Platz nicht nur zu schließen, sondern gleich vom Erdboden verschwinden zu lassen, hat das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 10 A 239.05) angewiesen. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, besteht die Sport-Anlage aus einem Stahlgitterzaun, der mit einem Ballfangnetz überspannt ist, Aluminiumtoren sowie einem Kunststoffbelag aus Hartgummi und befindet sich im hinteren Teil eines städtischen Kinderspielplatzes im Berliner Stadtbezirk Charlottenburg. Nach Beschwerden von Nachbarn hatte das zuständige Bezirksamt schon vor drei Jahren Lärm-Messungen durchgeführt und nach einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Berlin die Öffnungszeiten der Anlage eingeschränkt. Das half aber nichts. Wie auf einem jetzt vor Gericht vorgeführten Video zu sehen war, kletterten die Spieler - übrigens nicht nur Kinder, sondern vor allem ältere Jugendliche und auch Erwachsene - einfach über das mehrere Meter hohe Stahlgitter. An einem Wochenende wurde das Schloss sogar von herbeigerufenen Polizisten mit einem Bolzenschneider entfernt, weil die kein entsprechendes Hinweisschild des Bezirksamts mit den Öffnungs- und Schließzeiten fanden. Die dabei gemessenen Lärmwerte von 65 Dezibel sind als Dauerbeschallung tatsächlich zu hoch, bestätigt Rechtsanwältin Christiane Lindner (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Maximal werden vom Gesetz in allgemeinen Wohngebieten 55 Dezibel akzeptiert - und das auch nur außerhalb der Ruhezeiten und werktags. Da das Bezirksamt die Anwohner vor dem unzulässigen Lärm aber nicht schützen wollte oder konnte, entschieden die Richter, den Bolz-Platz ein für alle mal schleifen zu lassen.
Nürnberg (D-AH) - Wie im Leben, so auch im Tode vereint: Die Grabstätten der bei einem Verkehrsunfall gemeinsam verunglückten und in zwei nebeneinander liegenden Reihengräbern beerdigten Ehepartner dürfen eine gemeinsame Grabeinfassung erhalten. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden (Az. 1 K 1260/09).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, sollte das so unerwartet ums Leben gekommenen Paar eigentlich in einem Doppelgrab beigesetzt werden. Das ging allerdings nicht, weil die Satzung des örtlichen Friedhofs nur Reihengräber zulässt. Deshalb erhielten die beiden Verunglückten nur zwei nebeneinander liegende Grabstätten zugewiesen. Als der hinterbliebene Sohn nun aber die Einzelgräber seiner Eltern zumindest mit einer gemeinsamen Einfassung versehen lassen wollte, wurde ihm auch das verwehrt. Doppelgräber seien seit über 30 Jahren nicht mehr genehmigt worden und man wolle auch zukünftig jegliche Ausnahmeregelungen vermeiden.
Zu Unrecht allerdings, wie die Richter urteilten. Der Sohn habe einen gesetzlichen Anspruch auf die Zustimmung der Friedhofsträgerin für die von ihm beantragte Grabeinfassung. Selbst wenn man davon ausgehe, dass die Satzung Doppelgräber wirksam ausschließe, verstoße die geplante Umgestaltung der Grabstätten nicht dagegen. Rechtlich handelt es sich nämlich weiterhin um zwei Reihengräber. Zwar entstehe der optische Eindruck eines Doppelgrabes. Doch die auf Grund des gemeinsamen Todes erfolgte gleichzeitige Einrichtung der Gräber und die damit identischen Ruhezeiten können auch zukünftig nicht dazu führen, dass bei Auflösung eines der beiden Reihengräber ein die Würde des Friedhofs beeinträchtigender Torso einer vermeintlichen ehemaligen Doppelgrabstelle entstehe.
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