Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ruhezeiten
In Wohnhäusern sind bestimmte Ruhezeiten einzuhalten. Diese richten sich nach der Hausordnung, oder nach diversen Gerichtsurteilen. Unberechtigtes und vermeidbares Lärmen ohne berechtigten Anlass ist immer untersagt, aber insbesondere zur Unzeit. Eine Ruhestörung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn eine erhebliche Belästigung vorliegt oder die Gesundheit eines Anderen durch den Lärm geschädigt werden kann.
Oft ergeben sich in der Praxis Konflikte im Bereich Nachbarschaft (laute Musik/Party, Instrumentenspielen, Kinderlärm, Hundegebell, Renovierung, Streit/Geschrei).
Wann Lärm eine erhebliche Belästigung darstellt, oder wann er hingenommen werden muss, und welche juristischen Maßnahmen gegen Lärmbelästigung ergriffen werden können sind die häufigsten Inhalte der Beratung unserer Anwälte.
Gerade beim Thema "Lärm" sind die einzelnen Sachverhalte höchst unterschiedlich, so dass eine kurze persönliche Beratung per Telefon durch einen Anwalt der beste Weg zur Beantwortung Ihrer Fragen ist.
Stand: 02.11.2010
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