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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ruhepause

Eine Ruhepause ist die - mindestens 15 Minuten dauernde - Unterbrechung der Arbeitszeit. Die Ruhepause soll der Erholung dienen. Regelungen zum Themenkomplex der Ruhepause finden Sie im Arbeitszeitgesetz. Daraus ergeben sich folgende Pausenregelungen:

Arbeitnehmer dürfen nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden. Bewegt sich die Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren. Beträgt die Arbeitszeit über neun Stunden, so erhöht sich die Ruhepause auf 45 Minuten.

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Gesamtruhepause auf mehrere einzelne Ruhepausen aufzuteilen, wobei ein Pausenabschnitt mindestens 15 Minuten betragen muss.

Liegt eine echte Ruhepause vor, so müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Seitens des Arbeitnehmers darf keine Arbeitsbereitschaft vorliegen, die Ruhepause muss vorher festgelegt werden und der Arbeitnehmer darf in der Pause seinen Arbeitsplatz und auch das Betriebsgelände zum Zwecke der Erholung verlassen.

Zur Beantwortung all Ihrer Fragen rund um das große "Pausenproblem" stehen Ihnen unsere Anwälte telefonisch zur Verfügung - pausenlos von 8.00 bis 24.00 Uhr.
Stand: 26.08.2011

   
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