Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rentenalter
Unter Rentenalter wird in der Regel der Zeitpunkt verstanden, ab welchem eine Altersrente bezogen werden kann. Das Rentenalter beträgt aktuell 65 Jahre, ab Januar 2012 jedoch 67 Jahre für die Regelaltersrente (aufgrund der schrittweisen Erhöhung dieser Regelaltersgrenze von ursprünglich 65 Jahren auf 67 Jahre, kann in Einzelfall die individuelle Altersgrenze bei z. B. 65 Jahren und 10 Monaten oder 66 Jahren und 3 Monaten liegen. Betroffene sind nach dem 31.12.1946 geboren.)
Ab 2012 wird die neue Altersrente für besonders langjährige Versicherte eingeführt. Erfüllt man eine besonders lange Vorversicherungszeit, kann man bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge die Altersrente beziehen. Die Vorversicherungszeit beträgt jedoch 45 Jahre. Langjährig Versicherte können bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn sie eine Vorversicherungszeit von 35 Jahren nachweisen können. Allerdings müssen bei der Rentenhöhe Abschläge in Kauf genommen werden. · Mit 63 Jahren kann man wegen Schwerbehinderung oder Arbeitslosigkeit vorzeitig eine Altersrente bekommen, Abschläge sind dabei jedoch im Falle von Rente nach Arbeitslosigkeit in Kauf zu nehmen. Schwerbehinderte und Frauen können bereits mit 60 Jahren und Abschlägen in Rente gehen. Dieses ist jedoch nur für Frauen möglich, die vor dem 01.01.1952 geboren worden sind. Es empfiehlt sich grundsätzlich, sich vor dem geplanten Rentenbeginn mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und eine Rentenberechnung vornehmen zu lassen. Nur so sind Sie vor unliebsamen Überraschungen gefeit.
Bei allen Fragen bezüglich der Themen Rente und Rentenalter helfen Ihnen die im Sozialrecht versierten Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne weiter. Diese erreichen Sie unter der oben gezeigten Rufnummer. Stand: 17.12.2010