Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Probearbeitsvertrag
Ist bei einem Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, so ist es im Zweifel auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und durch die Vereinbarung der Probezeit soll lediglich die ordentliche Kündigung erleichtert werden. Innerhalb der Probezeit soll das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung von kurzen Kündigungsfristen kündbar sein. Ein Probearbeitsverhältnis kommt nur auf Grund einer ausdrücklichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag zu Stande.
Fragen zum Thema beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail.
Stand: 25.03.2011