Personenbeförderungsschein oder Taxischein: Wie Sie Personen befördern dürfen

Schnell via App ein Uber bestellen und günstig vom Bahnhof ins Hotel gefahren werden – ganz so einfach wie im Urlaub ist es in Deutschland nicht. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass jeder gewerbliche Fahrer einen Personenbeförderungsschein – kurz P-Schein – benötigt, wenn er Personen transportieren möchte. Warum das so ist und was Sie beachten müssen, wenn Sie einen P-Schein erwerben wollen, erfahren Sie hier.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wann brauche ich eine erweiterte Fahrerlaubnis?

Die eigene Tochter und deren Klassenkameraden schnell mal zur Schule fahren oder die Nachbarin zum Bahnhof bringen ist kein Problem – sobald Sie aber Personen gewerblich transportieren wollen, gilt für Sie das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dieses schreibt für jeden gewerblichen Fahrer in Deutschland den Besitz eines Personenbeförderungsscheins (P-Schein) vor.

Gut zu wissen: Wenn Sie ab und zu mal einen weiteren Fahrgast im Rahmen einer Fahrgemeinschaft oder Mitfahrgelegenheit mitnehmen, gilt das nicht als gewerblicher Personentransport. Dafür benötigen Sie also keinen P-Schein.

Um die erweiterte Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie höhere Anforderungen erfüllen als bei der allgemeinen Fahrerlaubnis. Darüber hinaus wird Ihre Eignung zur Personenbeförderung geprüft – ob Sie zuverlässig, verantwortungsbewusst und vor allem gesund sind. Das soll die Sicherheit der von Ihnen beförderten Personen gewährleisten.

Diese Personen brauchen einen Personenbeförderungsschein:

  • Taxifahrer oder Fahrer von Mietwagen und Limousinen oder andere gewerbliche Chauffeure
  • Fahrer von Krankentransporten mit gewerblichem Nutzen (geldwerte Gegenleistung von der transportierten Person oder deren Krankenkasse)

Diese Personen brauchen keinen Personenbeförderungsschein:

  • Fahrer von Krankenwagen militärischer oder staatlicher Einrichtungen (zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr)
  • Fahrer von Krankenwagen vom Katastrophenschutz oder anderen staatlich anerkannten Rettungsdiensten
  • Fahrer mit Führerescheinen der Klasse D oder D1 (Omnibus), die Ihre Kraftfahrzeuge ausschließlich zu diesem Zweck führen (nicht gültig für Personenbeförderung im Taxi)

Was brauche Ich um einen Personenbeförderungsschein zu bekommen?

Den P-Schein können Sie in Ihrer örtlichen Führerscheinstelle beantragen. Dort bekommen Sie auch alle notwendigen Formulare. Gemeinsam mit dem Antrag müssen Sie aber Ihre Eignung für den Transport von Personen nachweisen. Dafür brauchen Sie folgendes:

Fahrerlaubnis

Beim P-Schein handelt es sich nicht um eine eigenständige Führerscheinklasse, er kann nur in Verbindung mit einem vorhandenen, gültigen Führerschein erworben werden. Dieser Führerschein muss in Deutschland anerkannt sein. Das bedeutet, es kann sich auch um eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen EU-Mitgliedsland oder auch EWR-Staat (Europäischer Wirtschaftsraum) handeln. Wichtig ist, dass er der Führerscheinklasse B entspricht und Sie Ihn seit mindestens zwei Jahren besitzen, beziehungsweise ihn im Zeitraum der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre lang besessen haben (§ 48 Abs. 4 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung). Eine Ausnahme gilt bei Krankentransporten: Hierfür müssen Sie den Führerschein mindestens ein Jahr besitzen.

Mindestalter

Um Personen gewerblich transportieren zu dürfen, müssen Sie ein bestimmtes Mindestalter haben. Für Taxis, Mietwägen, Limousinen etc. müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Auch hier gilt eine andere Regelung für Krankentransporte: Dafür reicht ein Mindestalter von 19 Jahren. Der Personenbeförderungsschein ist in diesem Fall aber auch auf Krankentransporte beschränkt.

Polizeiliches Führungszeugnis

Wenn Sie Personen transportieren, tragen Sie große Verantwortung. Deshalb wird ihre persönliche Eignung überprüft, bevor Sie einen P-Schein ausgestellt bekommen. Dafür müssen Sie der Führerscheinstelle zusätzlich zum Antrag ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen (§ 48 Abs. 4 Nr. 2a FeV). Auf diesem werden all Ihre Vorstrafen gelistet oder, wenn Sie keine haben, Ihre sogenannte Eintragungsfreiheit bescheinigt. Liegen Vorstrafen gegen Sie vor, kann es sein, dass Sie keinen P-Schein erhalten. Vor allem Vorstrafen wegen Körperverletzung oder Nötigung sowie „Eigentumsdelikte“ (Diebstahl, Betrug) können zwischen Ihnen und der erweiterten Fahrerlaubnis stehen.

Gesundheitszeugnis

Zusätzlich zu Ihrer charakterlichen Eignung, müssen Sie darlegen können, dass Sie auch gesundheitlich dazu in der Lage sind, einen sicheren Transport zu gewährleisten. Dafür brauchen Sie drei Bescheinigungen:

  1. Ihre physische und psychische – also körperliche und geistige – Eignung müssen Sie in einem ärztlichen Gutachten prüfen lassen (§ 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV).

  2. Darüber hinaus brauchen Sie eine Bescheinigung über Ihre Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- sowie Reaktionsfähigkeit. Diese kann von einem Betriebs- oder Allgemeinarzt, aber auch von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle ausgestellt werden. Diese beiden Bescheinigungen dürfen nicht älter als ein Jahr sein.

  3. Zuletzt benötigen Sie einen Nachweis über Ihr Sehvermögen (§ 48 Abs.4 Nr. 4 FeV). Diesen können Sie beim Augenarzt oder ebenfalls beim Betriebs- oder Allgemeinmediziner bekommen und er darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Wenn Sie all diese Unterlagen zusammen haben, können Sie Ihren Antrag auf einen P-Schein bei der zuständigen Führerscheinstelle abgeben. Erst dann können Sie sich für die Ortskundeprüfung anmelden.

Ortskundeprüfung

Um einen P-Schein zu erwerben, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich in Ihrem Einsatzgebiet auskennen – ganz ohne Karte, Navi oder Google-Maps. Dafür müssen Sie eine Ortskundeprüfung ablegen, für die Sie erst sich anmelden können, nachdem Sie den vollständigen Antrag auf Ausstellung eines Personenbeförderungsscheins abgegeben haben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV).

Darauf vorbereiten können Sie sich mit Hilfe eines Katalogs, der alle wichtigen Zielpunkte Ihres Einsatzgebietes enthält. Diese umfassen unter anderem:

  • touristische Plätze und Sehenswürdigkeiten
  • Behörden und Polizeistationen
  • Hotels
  • Krankenhäuser und Altersheime
  • Theater und Museen
  • Bars, Discotheken etc.

Sollten Sie ihr Einsatzgebiet irgendwann einmal wechseln – zum Beispiel wegen eines Umzugs – müssen Sie für das neue Gebiet erneut eine Ortskundeprüfung ablegen (§ 48 Abs. 6 FeV).

Gut zu wissen: Wenn Sie nur einen Krankenwagen fahren möchten, benötigen Sie keinen Nachweis über Ihre Ortskunde, dafür aber eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs (§ 48 Abs. 4 Nr. 6 FeV).

Wie lange ist der Personenbeförderungsschein gültig?

Der P-Schein wird immer für fünf Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser fünf Jahre müssen Sie ihren P-Schein verlängern lassen und dafür ein aktuelles Gesundheitszeugnis und einen Sehtest abgeben (§ 48 Abs.5 FeV).

§ 21 StVO und was Sie sonst noch beachten müssen

Ganz unabhängig davon, ob Sie privat oder gewerblich Personen transportieren – sobald Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Besondere Auflagen zur Personenbeförderung werden in § 21 StVO festgehalten. Auch diese Bestimmungen sollen die Sicherheit Ihrer Mitfahrer gewährleisten. Ein Verstoß gegen § 21 StVO stellt zwar keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, kann Sie aber trotzdem sehr teuer zu stehen kommen.

Die Bußgelder belaufen sich zwischen 5 Euro – zum Beispiel, wenn Sie Personen auf der Ladefläche eines Anhängers transportieren – bis hin zu 70 Euro und einen Punkt in Flensburg – wenn Sie mehrere Kinder ohne jede Sicherung transportieren.


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