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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Personenbeförderung

Das Recht der Personenbeförderung ist, soweit es sich um entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung handelt, im Personenbeförderungsgesetz gesetzlich geregelt. In den dort genannten Fällen bedarf der Befördernde einer behördlichen Genehmigung. Ansonsten ist die Beförderung von Personen genehmigungsfrei.

Zu beachten ist allerdings, dass bei der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bestimmte Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind (z.B. Gurt- bzw. Helmpflicht). Des weiteren ist dabei die Regelung des § 21 StVO zu beachten, wonach es verboten ist, Personen auf Krafträdern ohne besonderen Sitz oder auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit einer Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen mitzunehmen. Eine weitere Regelung gilt zudem für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Bilden Privatpersonen eine Fahrgemeinschaft (z.B. für Fahrten zur Arbeit) kann dies im Einzelfall als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) angesehen werden.

Weiteres hierzu erfahren Sie von den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 28.06.2010

   
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