Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Pausenzeiten

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Pausenzeiten
(Arbeitsrecht)
0900-1 875 007-562
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Arbeitsrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pausenzeiten

Pausenzeiten sollen als im Voraus festgelegte Zeiten der Arbeitsunterbrechung einen ausreichenden Schutz des Arbeitnehmers vor Überlastung gewährleisten. Sie dienen vorrangig der Erholung und der Einnahme von Mahlzeiten. Vorbehaltlich tarifvertraglicher Sonderregelungen ist Arbeit bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden durch Ruhepausen von mindestens 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden durch Ruhepausen von 45 Minuten, zu unterbrechen. Für jugendliche Arbeitnehmer (= Personen unter18 Jahren) gelten längere Pausenzeiten (30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden; 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden).

Diese Pausen müssen nicht im ganzem genommen werden, sondern können auch in 15 minütigen Zeitabschnitten genommen werden. Allerdings dürfen Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten. Das Gesetz soll den Arbeitnehmer vor körperlicher und geistiger Überforderung schützen. Der Arbeitgeber ist aufgrund dieses Gesetzes verpflichtet, dem Arbeitnehmer Ruhepausen einzuräumen, da der Arbeitnehmer sich in dieser Zeit entspannen und erholen soll sowie die Gelegenheit zum Mahlzeiten einnehmen haben soll. Der Anspruch ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Die Pausen werden jedoch nicht zu der Arbeitszeit gerechnet. Besondere Ausnahmen können aufgrund tarifvertraglicher oder Regelungen in der Betriebsvereinbarung gelten.

Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen direkt in der telefonischen Beratung wichtige Hinweise zur Pausenzeit geben.
Stand: 19.02.2010

   
Interessante Beiträge zum Thema Pausenzeiten

GPS in Dienstfahrzeugen
Nürnberg (D-AH) - Will ein Unternehmen in seine Dienstwagen Navigationsgeräte zur GPS-Ortung einbauen lassen, hat dabei der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Selbst wenn das Überwachungssystem ausschließlich dazu eingesetzt ...weiter lesen

Ähnliche Themen:

Zahlungsunfähigkeit Insolvenzrecht Arbeitsrecht Pausenzeit 
Arbeitszeit Anwaltshotline Arbeitnehmer Gesetz Tarifrecht 
Betriebsvereinbarung Pausen Arbeitgeber Arbeitsvertrag 
Arbeitsunterbrechung Ruhepausen 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Peter Pietsch
Rechtsanwalt
Thomas Nolting
Rechtsanwältin
Heike Brüggemann
Rechtsanwältin
Britta Knies
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum