Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pausengestaltung
Dem Schutz des Arbeitnehmers gegen Überanstrengung dient nicht nur die Festlegung von Höchstarbeitszeiten, sondern auch das Gebot von Mindestruhezeiten zwischen den einzelnen Schichten und von Pausen während der Schicht.
Der Begriff der Ruhepause ist gesetzlich nicht definiert. Ruhepausen sind im Voraus festgelegte, zumindest jedoch vorhersehbare Zeiten einer Arbeitsunterbrechung von bestimmter Dauer, in denen der Arbeitnehmer von jeglicher Arbeitspflicht befreit ist und sich zu keiner Arbeitsleistung bereit halten muss, sondern frei darüber entscheiden kann, wie er diese Freizeit verbringen will. Für die Ruhepause ist aber unschädlich, dass der Arbeitnehmer auch während der Ruhepause einen Pieper mit sich zu führen hat, wie dies etwa bei Ärzten der Fall ist.
Bei Fragen rund um das Thema Pause eines Arbeitnehmers stehen Ihnen unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte gerne zur Verfügung. Stand: 25.01.2011