Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ordentliche Kündigung
Unter Kündigung versteht man die einseitige Auflösung eines Vertrages. Sie erfolgt durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung mit dem Inhalt, dass das Vertragsverhältnis für die Zukunft beendet werden soll.
Die ordentliche Kündigung ist das Gegenstück zur außenordentlichen Kündigung. Die außerordentliche Kündigung ist meistens fristlos, die ordentliche Kündigung so gut wie immer fristgebunden. Hauptgebiet der ordentlichen Kündigungen sind das Arbeitsrecht und das Mietrecht. In beiden Rechtsgebieten ist eine ordentliche Kündigung nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich und erfordert die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen. Ebenfalls wichtig ist die ordentliche Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen, die jetzt ebenfalls kündbar sind, natürlich auch hier nur unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist.
Aber insbesondere im Arbeitsrecht sind Kündigung und Kündigungsfristen wichtige Kernbereiche und machen einen erheblichen Teil der täglich bei uns eingehenden Anfragen in diesem Bereich aus.
Dabei sind viele individuelle Punkte zu beachten, sei es das Thema Kündigungsschutz und zulässige Kündigungsgründe, die ordnungsgemäße Sozialauswahl oder eben unterschiedliche gesetzliche und vertragliche Fristen, die oft von vielen Faktoren abhängen. Da die damit zusammenhängenden Fragen juristisch sehr komplex sein können und ein Arbeitsplatzverlust regelmäßig existenzbedrohend ist, sollten Sie unbedingt einen Fachmann zu Rate ziehen. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Verträge, Kündigungsschreiben oder Schriftverkehr bereit.
Stand: 16.03.2011
Interessante Beiträge zum Thema Ordentliche Kündigung
Schwarzarbeit während laufender Kündigung Nürnberg (D-AH) - Wer sich nach einer ordentlichen Kündigung noch schnell ein privates Notpolster durch Schwarzarbeit dazu verdienen will, während er sich bis zum fristgemäßen Ablauf des Arbeitsvertrages krank schreiben lässt, ...weiter lesen
1-Jahres-Vertrag endet nicht schon mit Probezeit Nürnberg (D-AH) - Fettgedrucktes zählt mehr: Ein auf ein ganzes Jahr befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht schon sechs Monate vorher ohne ordentliche Kündigung einfach zuende sein. Steht in dem ausdrücklich zu Anfang und ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Ordentliche Kündigung
Klinikleitung verweigert die Zahlung von geleisteten Überstunden nach erfolgter Kündigung Frage: Ich arbeite als Assistenzärztin im öffentlichen Dienst halbtags. Anfang April habe ich zum 31.08.09 umzugsbedingt gekündigt. Der Auflösungsvetrag der Klinik, den ich noch nicht unterschriebe... Antwort: Das Verhalten Ihres Arbeitgebers mag zwar moralisch bedenklich erscheinen, juristisch angreifbar ist es jedoch nicht. Es liegt weder eine Erpressung noch eine Nötigung oder ein anderes strafrechtlic ...⇒ zum vollständigen Fall