Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nebentätigkeiten
Als Nebentätigkeit wird eine berufliche Tätigkeit bezeichnet, die der Arbeitnehmer oder Beamte neben der hauptberuflichen Tätigkeit ausübt. Streitig ist oftmals die Frage, ob eine Nebentätigkeiten im Einzelfall zulässig ist. Die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit ergibt sich zumeist aus dem Arbeitsvertrag oder dem einschlägigen Tarifvertrag. Der Arbeitgeber braucht jedoch in der Regel immer ein "berechtigtes Interesse" um dem Arbeitnehmer die Nebentätigkeit zu versagen. Ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts vereinbart, so sind Nebentätigkeiten auch ohne Genehmigung des Arbeitgebers zulässig. Üblicherweise sehen Klauseln in vorgefertigten Arbeitsverträgen als Voraussetzung für eine Nebentätigkeit die Zustimmung des Arbeitgebers vor. Eine Nebentätigkeit kann anzeige- bzw. gegebenenfalls auch genehmigungspflichtig sein. Zudem müssen bei der Ausübung einer Nebentätigkeit eine Vielzahl von Voraussetzungen berücksichtigt werden. Fragen zu Ihrem speziellen Fall beantworten Ihnen gerne unsere Rechtsanwältinnen und -anwälte aus dem Arbeitsrecht unter der Durchwahl 0900-1 875 000-12. Halten Sie Ihren Arbeitsvertrag zum Gespräch bereit. Stand: 09.02.2010
Nebenjob ohne Genehmigung des Chefs Nürnberg (D-AH) - Alles oder nichts: Wer seinen Mitarbeitern im Arbeitsvertrag sämtliche Nebentätigkeiten verbietet, hat diesen in Wirklichkeit einen Blankoscheck für Zweitjobs aller Art ausgestellt. Denn die pauschale Abhängigkeit ...weiter lesen