Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nebentätigkeit
Eine Nebentätigkeit ist eine berufliche Tätigkeit, die neben dem hauptberuflichen Dienst eines Arbeitnehmers oder Beamten ausgeübt wird. Regelungen über die Nebentätigkeit der Arbeitnehmer enthalten insbesondere das Gesetz über die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, das Arbeitszeitgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Individualabreden sowie das Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Spezielle beamtenrechtliche Regelungen sehen insbesondere das Bundesbeamtengesetz (§§ 64 ff.), das Beamtenrechtsrahmengesetz, die Bundesnebentätigkeitsverordnung und Beamtengesetze sowie Nebentätigkeitsverordnungen der Länder vor. Für Arbeitnehmer ist eine Nebentätigkeit grundsätzlich zulässig, soweit hierdurch das Arbeitsverhältnis nicht nachteilig beeinflusst wird. Bei Beamten kann sich auf Verlangen der obersten Dienstbehörde sogar eine Pflicht zur Nebentätigkeit ergeben, im übrigen sind freiwillige Nebentätigkeiten der Beamten anzeige- bzw. je nach Art der Tätigkeit darüber hinaus grundsätzlich genehmigungspflichtig, wobei vor allem die beamtendienstlichen Leistungen und Interessen durch die Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Fragen zur Nebentätigkeit beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder alternativ per E-Mail-Beratung. Stand: 20.09.2010
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Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Nebentätigkeit
Kann das Beamtentum für eine Arbeit außerhalb des Öffentlichen Dienstes unterbrochen werden? Frage: Als leitende Beamtin im Schuldienst würde ich mich gern beruflich umorientieren.Kann ich mein Beamtentum für eine Arbeit außerhalb des Öffentlichen Dienstes unterbrechen und späte... Antwort: Sehr geehrte Mandantin,grundsätzlich gibt es für Beamte zunächst 2 - 3 Formen der Beurlaubung mit evt. kleinen Abweichungen je nach Bundesland.Die erste Möglichkeit ist die sogenannt ...⇒ zum vollständigen Fall