Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nebenbeschäftigung
Von Nebenbeschäftigung spricht man, wenn ein Arbeitnehmer oder auch ein selbständig Tätiger neben seiner Hauptbeschäftigung zusätzlich einer Arbeit nachgeht.
Dabei gibt es verschiedene Varianten, wie z.B.: 1. nicht geringfügige Nebenbeschäftigung, 2. Hauptbeschäftigung und eine geringfügige Nebenbeschäftigung, 3. Hauptbeschäftigung und zwei oder mehr geringfügige Nebenbeschäftigungen, 4. zugleich mehrere geringfügige Beschäftigungen, 5. Nebenbeschäftigung bei Arbeitslosigkeit.
Als Hauptbeschäftigung gilt insoweit die Beschäftigung, aus der das höchste Arbeitsentgelt erzielt wird. Im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe wird die Arbeitslosigkeit der Hauptbeschäftigung gleichgestellt.
Will ein Arbeitnehmer eine Nebenbeschäftigung ausüben, so bedarf es hierzu der Genehmigung des Arbeitgebers, bei dem er die Hauptbeschäftigung ausübt. Meist findet sich diesbezüglich eine Regelung im Arbeitsvertrag.
Bei Fragen zum Thema Nebenbeschäftigung stehen Ihnen unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte gerne beratend zur Seite.
Stand: 20.09.2010