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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Nachweispflicht

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachweispflicht

Der Begriff Nachweispflicht steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.

Bitte wählen Sie aus dem linken Menü das Rechtsgebiet aus, unter das Ihre Frage fällt.
Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt.

Alternativ haben sie die Möglichkeit, die mittig angegebene Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie SOFORT mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden. Dieser kann Ihnen bei der Zuordnung des Gebietes helfen.

Stand: 20.04.2011
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Rechtswörterbuch: Nachweispflicht

Nachweispflichten gibt es in vielen Rechtsbereichen. Fraglich ist beispielsweise bei der arbeitsrechtlichen Nachweispflicht, ob der Arbeitgeber auf kollektivvertragliche Regelungen, die ihren Geltungsbereich im Arbeitsverhältnis haben, verweisen kann. Dies wäre in den Paragraphen des Nachweisgesetzes zu finden. Dort sind alle wichtigen Punkte, die einer Nachweispflicht entsprechen aufgeführt. Somit wird dort geregelt, ob ein Verweis im Bereich des Arbeitsentgelts und der Arbeitszeit möglich ist. Auch wird festegesetzt, ob die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs und die Kündigungsfristen darunter fallen.
Stand: 20.04.2011
Weitere Themen:

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Rechtsnormen 
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Bei Prepaid-Handys dürfen Verbindungsdaten nicht gespeichert werden

Nürnberg (D-AH) - Wer beim Telefonieren mit dem Handy eine Prepaid-Karte benutzt, kann von seinem Provider verlangen, dass die Verbindungsdaten nach jedem Gespräch sofort wieder gelöscht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem unanfechtbaren Beschluss (Az. 1 BvR 1811/99) entschieden, berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline . Denn das deutsche Grundgesetz schütze mit der ausdrücklichen Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses nicht nur die Inhalte, sondern auch alle Informationen über Ort und Zeit sowie Art und Weise der Kommunikation.
Die Hüter der Verfassung bemängelten, dass das jeweilige Telekommunikationsunternehmen die Daten bei einer längeren Speicherung zu eigenen Zwecken missbrauchen könnte und damit die informationelle Selbstbestimmung der Bürger gefährdet wäre. Auch bestände die Möglichkeit eines staatlichen Zugriffs, für den aber mangels ausreichender gesetzlicher Regelungen bisher kein öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann.
Völlig abwegig erschien den Karlsruher Richtern die Behauptung des Mobilfunkunternehmens, nur mit den gespeicherten Daten könne es seiner gesetzlich vorgeschrieben Nachweispflicht für eine korrekte Abrechnung nachkommen. Bei den betreffenden Vorauszahlungs-Karten wird die Gebühr ja unmittelbar nach dem Ende jedes Gesprächs ermittelt und sofort von dem aktuellen Kartenguthaben abgezogen. Verzichtet - wie im vorliegenden Fall - der Kartenbenutzer sogar ausdrücklich darauf, das Guthaben im Sonderfall überziehen zu können, bleibt für eine Speicherung der Daten keinerlei rechtliche Grundlage mehr, bestätigt Anwalt Bauer.


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